WIR SIND HELVETIA

VOLKSABSTIMMUNG VOM 27. SEPTEMBER 2026

Ja zur Neutralitätsinitiative

Die Initiative verankert die immerwährende, bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung. Die Schweiz bleibt militärisch unabhängig, beteiligt sich nicht an fremden Kriegen und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

27. September 2026Eidgenössische Volksabstimmung
InitiativtextVerbindlicher Wortlaut ↗

IN 30 SEKUNDEN

Was dein Ja konkret verändert

Vier Grundsätze der schweizerischen Neutralität werden direkt in der Bundesverfassung verankert.

01

Neutralität wird inhaltlich festgeschrieben

Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität wird ausdrücklich als immerwährend und bewaffnet festgeschrieben.

02

Keine militärische Bündnisbindung

Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Bei einem direkten Angriff oder dessen Vorbereitung bleibt die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen vorbehalten.

03

Keine Beteiligung an fremden Kriegen

Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. UNO-Verpflichtungen und Massnahmen gegen Sanktionsumgehung bleiben vorbehalten.

04

Frieden wird zum ausdrücklichen Auftrag

Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität zur Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

KRITISCHE FRAGEN

Was Gegner und Unentschlossene wissen wollen

01Verbietet die Initiative alle Sanktionen?
Der Fakt

Nein. Verpflichtungen gegenüber der UNO und Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen bleiben ausdrücklich möglich. Ausgeschlossen werden andere nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten.

Darum Ja

Die Schweiz erfüllt ihre UNO-Pflichten, übernimmt in einem Krieg aber nicht die Zwangsmassnahmen einzelner Staaten oder Machtblöcke. So bleibt ihre Rolle eigenständig.

02Hilft strikte Neutralität nicht einem Aggressor?
Der Fakt

Die Regel gilt unabhängig davon, welche Staaten Krieg führen. UNO-Sanktionen bleiben möglich. Der Text verbietet weder politische Verurteilungen noch humanitäre Hilfe.

Darum Ja

Neutralität ist keine Gleichgültigkeit. Die Schweiz kann Völkerrechtsverletzungen klar benennen und Menschen helfen, ohne Teil der Machtpolitik eines Konfliktblocks zu werden.

03Isoliert die Initiative die Schweiz?
Der Fakt

Der Text verlangt weder einen UNO-Austritt noch einen Rückzug aus Diplomatie, humanitärer Hilfe, Handel oder internationalem Austausch. Der Bundesrat hält zudem fest, dass die Initiative kein zwingendes Völkerrecht verletzt.

Darum Ja

Unabhängigkeit ist keine Isolation. Die Schweiz bleibt offen und engagiert – aber ohne militärische Bündnisbindung und mit einer klaren eigenen Rolle.

04Ist die Schweiz nicht schon neutral?
Der Fakt

Ja. Die Verfassung beauftragt Bundesrat und Parlament, die Neutralität zu wahren, definiert ihren Inhalt heute aber nicht. Die konkrete Praxis lässt der Regierung politischen Handlungsspielraum.

Darum Ja

Gerade deshalb braucht es ein Ja: Die Grundsätze der Neutralität sollen nicht von wechselnden Mehrheiten und Krisen abhängen, sondern in der Verfassung stehen.

05Ist dann jede Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich verboten?
Der Fakt

Nein. Der Initiativtext betrifft den Beitritt zu und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen. Bei einem direkten Angriff oder dessen Vorbereitung ist die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen ausdrücklich vorbehalten.

Darum Ja

Die Schweiz bleibt im Austausch mit der Welt, bindet sich aber nicht dauerhaft an militärische Bündnisstrukturen. Ihre Sicherheitspolitik bleibt schweizerisch und unabhängig.

06Worüber stimmen wir am 27. September ab?
Der Fakt

Zur Abstimmung steht die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität». Sie ergänzt die Bundesverfassung um Regeln zur bewaffneten Neutralität, zu Militärbündnissen, Kriegen, Zwangsmassnahmen und Vermittlung.

Darum Ja

Mit einem Ja geben Volk und Stände der Schweizer Neutralität einen klaren, dauerhaften Rahmen.

07Was heisst «immerwährend und bewaffnet»?
Der Fakt

Dauernde Neutralität bedeutet Nichtteilnahme an Kriegen zwischen Staaten. Bewaffnete Neutralität bedeutet, dass die Schweiz bereit und fähig ist, ihr Territorium zu verteidigen.

Darum Ja

Friedenspolitik und Verteidigungsfähigkeit gehören zusammen. Eine glaubwürdige Neutralität schützt, weil sie weder Bündnisabhängigkeit noch Wehrlosigkeit bedeutet.

08Macht Neutralität die Schweiz automatisch zur Vermittlerin?
Der Fakt

Nein. Das EDA hält fest, dass Neutralität allein keine erfolgreiche Vermittlung garantiert. Zusammen mit Dialogkultur, Diskretion, Fachwissen und Unparteilichkeit kann sie jedoch Vertrauen stärken.

Darum Ja

Ein Ja schafft keine Wunder, aber bessere Voraussetzungen: Die Schweiz wird ausdrücklich beauftragt, Konflikten vorzubeugen, Lösungen zu suchen und als Vermittlerin bereitzustehen.

DARUM JA

Neutralität schützt, was uns verbindet

Die Schweiz ist dann am stärksten, wenn sie ihren eigenen Weg geht: friedlich, wehrhaft und bereit, Brücken zu bauen.

01

Frieden braucht Unabhängigkeit

Die Schweiz soll keinem militärischen Machtblock angehören und sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten beteiligen. Unabhängigkeit schafft die Grundlage, mit allen Seiten zu sprechen.

02

Neutralität braucht klare Regeln

Was Neutralität bedeutet, darf nicht in jeder Krise neu ausgelegt werden. Die Initiative verankert ihre wichtigsten Grundsätze dauerhaft in der Verfassung.

03

Neutralität braucht Verteidigungswillen

Neutral sein heisst nicht wehrlos sein. Eine bewaffnete Neutralität verlangt eine Schweiz, die ihr Land, ihre Bevölkerung und ihre Unabhängigkeit glaubwürdig schützen kann.

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Am 27. September 2026: JA

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